Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen, mit der vier Sterbewillige erreichen wollten, dass der neugeregelte § 217 Strafgesetzbuch (StGB) vom 3. Dezember 2015 außer Vollzug gesetzt wird. Der Bundestag hat im November 2015 das "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" beschlossen, welches darauf zielt, die Tätigkeit von Sterbehilfevereinigungen wie "Sterbehilfe Deutschland", aber auch Suizidhilfe durch Einzelpersonen einzuschränken. Hier der Link zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
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